Bürgerinitiative "Stoppt den Stadtbahntunnel - für eine lebendige Innenstadt e. V."

Pressemitteilung vom 5. Sept. 2002

City 2015 - Bürgerentscheid

Mit Schreiben vom 04.09.2002 haben wir das Regierungspräsidium Karlsruhe als Kommunal-Aufsichtsbehörde über die folgenden Verhaltensweisen der Stadt Karlsruhe unterrichtet:

  1. Gleichzeitig mit der Zustellung der "Abstimmungsbenachrichtigungen" hat die Stadt Karlsruhe im selben Arbeitsgang den Abstimmungsberechtigten eine 18seitige, reich bebilderte Broschüre über die Kombilösung zugestellt, in deren Vorwort Oberbürgermeister Fenrich eindringlich für ein "Ja" zur Kombilösung beim Bürgerentscheid wirbt. Diese Verquickung von amtlicher Wahlbenachrichtigung und einseitiger Werbung halten wir für sehr bedenklich.

    Die Broschüre enthält in der Sachdarstellung eine ganze Reihe von Fehlern, auf die in einem neuen Faltblatt unserer Bürgerinitiative berichtigend hingewiesen wird.

    Die Stadt verschafft sich auf diesem - für die Kritiker der Kombilösung nicht gangbaren Weg - bei sämtlichen Abstimmungsberechtigten einen "Agitationsvorsprung", der ihr nicht zukommt.

  2. Nach § 21 Abs. 5 der GemO für Baden-Württemberg hat vor Durchführung eines Bürgerentscheids die Gemeinde die Bürger über "die innerhalb der Gemeinde vertretenen Auffassung" zu unterrichten. Die Unterrichtungspflicht besteht nicht nur hinsichtlich des mehrheitlich gefassten Beschlusses, sondern nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg auch hinsichtlich der Minderheitsmeinung im Gemeinderat. Diese letztere wird von der Stadt Karlsruhe totgeschwiegen, während zugleich für die Kombilösung eine Werbekampagne veranstaltet wird, die jedes vernünftige Maß weit überschreitet.

  3. Wir wenden uns dagegen, dass Oberbürgermeister Fenrich bei den derzeit laufenden Stadtteilsveranstaltungen unsere Argumentation gegen die Kombilösung (auch im neuen Faltblatt) in seinen Einführungs- und Schlußworten fälschlich als "lügenhaft" angreift.

    Der Vorstand